Die Landwirte benötigen oftmals einen "Nachweis zur Imkerbeteiligung", den Antrag AUM-BS1
Seit dem 01.01.2021 hat die LWK den Antrag AUM-BS1 erweitert um eine zusätzliche Unterschrift von einem "zeichnungsberechtigten Vertreter" des Imkervereins. Dies
sind alle Vorstandsmitglieder. Die Anschriften sind unter der Rubrik "Verein" zu finden. Der Antrag wird am einfachsten eingescannt und an den Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandmitglied
geschickt. Hier erfolgt die Unterschrift vom Imkerverein und der Nachweis kann per Scann an die Landwirtschaftskammer geschickt werden.